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Unser Bestreben ist es, Ansprüche unserer Mandanten durchzusetzen bei persönlicher Betreuung.

Diese Sprichwort basiert darauf, dass einige Menschen Enttäuschungen dadurch erfahren haben, dass sie nicht erkennen konnten, dass ihre Argumente berücksichtigt wurden. Aber oft wird dabei verkannt, dass ein Gesetz nicht starr angewandt werden kann, sondern ein bestimmter Sachverhalt beurteilt werden muss.

Juristische Tätigkeit ist und darf keine Fliessbandarbeit sein. Beratung muss individuell erfolgen. Für eine erfolgreiche Interessenvertretung bedarf es der genauen Erforschung des Sachverhalts und der Wünsche des Mandanten durch den Anwalt. Ein frühzeitiges gemeinsames Erarbeiten der Fakten mit dem Mandanten, eine Aufarbeitung der Beweislage und die anschliessende rechtliche Einordnung durch den Anwalt ist Voraussetzung für den späteren Erfolg.


Joseph Jobert